Die Schweiz sagt nein: Deutliche Ablehnung des Gesetzes zur E-ID

Am 7. März 2021 hat die Schweiz über das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) abgestimmt. Nun ist es am Volk gescheitert - 64,4% der Stimmenden lehnten die Vorlage ab. Das Resultat überrascht, hatte im Abstimmungskampf doch kaum jemand etwas dagegen einzuwenden, die Digitalisierung voranzutreiben. Nichtsdestotrotz künden die Befürworter neue Vorstösse an, um die E-ID in der Schweiz doch noch einzuführen.

Umstrittene Rollenteilung zwischen Staat und privaten Anbietern

Die Frage, wer denn die elektronische Identität herausgeben soll und darf, ist heiss umstritten. Vorgesehen war, dass von der Eidgenössischen E-ID-Kommission zugelassene Identity Provider (bspw. Banken, Versicherungsgesellschaften und staatsnahe Konzerne) die elektronische Identität ausstellen. Das Bundesamt für Polizei hätte vorgängig die Anfrage überprüft und die zur Identifikation der Person benötigten Daten im Anschluss an den Identity Provider übermittelt. Dies löste beim Volk jedoch Unbehagen aus: Insbesondere der Schutz der sensiblen Daten sowie deren Speicherung und Verwendung könne gemäss den Kritikern durch private Anbieter nicht gewährleistet werden.

Ein Blick auf andere Länder

Unser Nachbarland Deutschland hat bereits seit zehn Jahren einen elektronischen Personalausweis, welcher einen Chip enthält, auf dem Name, Anschrift und Geburtstag gespeichert sind. Der Staat gibt diese E-ID heraus. Erfolgreich war das Projekt jedoch nicht, da nur wenige Unternehmen die deutsche E-ID akzeptieren und der Anreiz für Nutzer, eine E-ID zu verwenden, daher gering ist. Das Fürstentum Liechtenstein hat letztes Jahr ebenso eine E-ID lanciert. Die Nutzung ist mit einer App über das Smartphone möglich, die Registrierung erfolgt beim Ausländer- und Passamt.

Eine andere Lösung sieht Schweden vor: Seit 2003 gibt es dort eine E-ID (sog. «BankID»), welche von Banken wie Danske, SEB oder Skandiabanken herausgegeben wird. Die Banken eröffnen für den Kunden nach Feststellung seiner Identität ein Bankkonto. Möchte sich der Kunde sodann online identifizieren - sei es bspw. im Zusammenhang mit etwaigen Onlinekäufen oder gegenüber Behörden -, bestätigt die Bank die Identität des Nutzers. Der Staat spielt bei der Überwachung eine Rolle, nicht jedoch bei der Herausgabe. Das System ist erfolgreich - ca. 8 Millionen Menschen nutzen es. Wiederum einen anderen Weg geht Norwegen, wo es sowohl staatliche wie auch private Anbieter der E-ID gibt. Auch die Europäische Union-Kommission wird bis Mitte 2021 einen Vorschlag für eine digitale Identifizierung in Europa präsentieren. Dies würde dazu führen, dass sich EU-Bürger künftig mit einem elektronischen Pass online ausweisen könnten.

In Sachen E-ID den Anschluss nicht verlieren

Gemäss der Schweizerischen Bankiervereinigung wird es das Ziel der Banken bleiben, neue digitale Lösungen für ihre Kunden anzubieten. Die Schweizerische Bankiervereinigung ist zudem weiterhin für Diskussionen um alternative Lösungen hinsichtlich eines staatlich anerkannten Logins offen. Weiter planen einige Parteien, parlamentarische Vorstösse vorzubringen. Die Motion «Vertrauenswürdige, staatliche E-ID» ist bereits eingereicht worden, enthält bisher aber keine technischen Vorgaben zur Umsetzung. Der Grundsatz «privacy by design» steht im Vordergrund, wobei die spätere Einhaltung der Datenschutzrichtlinien schon bei der Entwicklung von zentraler Bedeutung ist. In der Motion wird dargelegt, dass diese verbesserte Version der E-ID auf privatwirtschaftlich entwickelten Produkten und Diensten beruhen darf, der Ausstellungsprozess aber in der Verantwortung staatlicher, spezialisierter Behörden erfolgen soll.

Da das Ausland der Schweiz in Sachen E-ID weit voraus ist, heisst dies nun für den Bund, so schnell wie möglich eine für die Schweiz passende alternative Lösung zu finden. Auf die Einführung einer E-ID ist also weiterhin zu hoffen…

26.03.2021