LEI(der) ab 3. Januar 2018 unabdingbar für juristische Personen

Im Zusammenhang mit der per 3. Januar 2018 in Kraft tretenden MiFIR müssen juristische Personen über einen LEI (Legal Entity Identifier) verfügen, um weiterhin an europäischen Handelsplätzen (z.B. via Broker oder Depotbanken im europäischen Raum) Wertpapiergeschäfte tätigen zu können.

Haben Sie Ihren LEI und den für Ihre Kunden (juristische Personen) bereits beantragt? Wir unterstützen Sie in dieser Thematik und in allen anderen MiFID II-Bereichen gerne, z.B. mit unserem MiFID II-Assessment oder mit einer MiFID II-Schulung.

Mehr dazu finden Sie in unserem Flyer.

05.09.2017