Aktualisierung der FATF-Leitlinien zu AML/CFT-Massnahmen

Im Februar 2025 verabschiedete die Financial Action Task Force (FATF) im Rahmen ihrer ersten Plenary Session in diesem Jahr, unter anderem, die Überarbeitung der FATF-Empfehlung Nr. 1. Diese Empfehlung betrifft die Risikobewertung und Anwendung eines risikobasierten Ansatzes (Risk Based Approach, RBA) und ist eine der 40 FATF- Empfehlungen, welche die internationalen Standards der Geldwäschereibekämpfung definieren.

Der Schwerpunkt dieser Überarbeitung liegt in einer verstärkten Fokussierung auf Verhältnismässigkeit und vereinfachte Massnahmen, die zu einem besseren Verständnis des RBA beitragen und die Entwicklung eines inklusiveren Finanzsystems mit wirksamen und verhältnismässigen Massnahmen im Bereich der Bekämpfung von Geldwäscherei (Anti-Money Laundering, AML) und Terrorismusfinanzierung (Combating the Financing of Terrorism, CFT) fördern sollen. Die Aktualisierung der FATF-Leitlinien bzw. -Empfehlungen ist Teil des Arbeitsprogramms der FATF, das 2021 zur Bewältigung der unbeabsichtigten Folgen von AML/CFT-Massnahmen initiiert wurde.

De-Risking

De-Risking ist das Ergebnis einer Reihe komplexer und miteinander verflochtener Faktoren, deren Bedeutung in der Regel je nach Einzelfall variiert. Die Analyse im Rahmen der Bestandesaufnahme der FATF deutet jedoch darauf hin, dass Rentabilitätsbedenken der Haupttreiber für De-Risking sind und in einigen Situationen direkt durch hohe Compliance-Kosten (auch in anderen Bereichen, die nicht mit AML/CFT zusammenhängen) beeinflusst werden. Die unsachgemässe Umsetzung von AML/CFT-Anforderungen und die Nichtanwendung des risikobasierten Ansatzes sind weitere Faktoren, die dazu beitragen. Weitere Treiber des «De-Risking»-Trends sind die Angst vor Aufsichtsmassnahmen, eine geringere Risikobereitschaft der Finanzintermediäre und Reputationsbedenken.

Die umfassenden Arbeiten der FATF zum Problem des De-Risking haben deutlich gemacht, dass klare Leitlinien der Regulierungsbehörden und die korrekte Anwendung des RBA die Schlüsselelemente zur Lösung des Problems sind.

Financial Exclusion

Im Rahmen der Themen, die für die FATF relevant sind, werden im Bestandesbericht der FATF zu den unbeabsichtigten Folgen von AML/CFT-Massnahmen zwei Hauptfaktoren identifiziert, die zur finanziellen Ausgrenzung beitragen.

Erstens sind dies Umsetzungsprobleme auf Länder- oder Privatsektorebene, die zu einer falschen Anwendung der FATF-Standards führen, insbesondere zur Nichtbeachtung des für den risikobasierten Ansatz zentralen Grundsatzes der Verhältnismässigkeit. So werden beispielsweise die risikobasierten Instrumente der FATF-Standards (wie Ausnahmeregelungen und Vereinfachungen) von den Ländern, die sie am dringendsten benötigen, um die finanzielle Inklusion auszuweiten, nur unzureichend genutzt. Zweitens regen die Standards, Bewertungsverfahren und sonstigen Aktivitäten der FATF die Behörden, den Privatsektor und die Bewertungsteams nicht ausreichend dazu an, die Auswirkungen der finanziellen Ausgrenzung auf die Risiken der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu verstehen.

Die FATF-Standards konzentrieren sich in erster Linie auf Situationen mit höherem Risiko, sodass in Situationen mit hohem Risiko verstärkte Massnahmen vorgeschrieben sind, während in Situationen mit geringem Risiko vereinfachte Massnahmen optional sind. Vereinfachungen und Ausnahmen sind mit Bedingungen und Warnhinweisen verbunden, die darauf hinweisen, dass sie mit Vorsicht anzuwenden sind. Dies ist im Kontext der Rolle der FATF als internationaler Standardsetzer für Massnahmen zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung angemessen, jedoch könnte es sein, dass nationale Behörden und der Privatsektor durch den fakultativen Charakter vereinfachter Massnahmen abgeschreckt wurden.

Bewertung von Szenarien, Produkten oder Dienstleistungen mit geringerem Risiko

Um die oben erwähnten Herausforderungen anzugehen, sollten umfassende Risikobewertungen nicht nur höhere Risiken identifizieren können, sondern auch Situationen, Produkte und Dienstleistungen, bei denen die Risiken gering oder geringer sind. Eine Erhöhung der Granularität und Detailgenauigkeit von Risikobewertungen kann das Verständnis von Risiken und Risikoniveaus verbessern und damit einen differenzierteren Ansatz für das Risikomanagement durch beaufsichtigte Unternehmen und zuständige Behörden unterstützen. Dies kann beispielsweise die Anwendung unterschiedlicher Kontrollen für die Unternehmen und Kundengruppen mit dem höchsten oder niedrigsten Risiko innerhalb eines bestimmten Sektors anstelle einer einzigen Kontrollstufe für den gesamten Sektor umfassen, oder die Ersetzung einer Risikominderungsmassnahme durch eine andere, weniger einschränkende Massnahme ermöglichen.

14.05.2025